Nov 1

Steuerliche Aspekte einer häuslichen Pflegekraft



Wird in Deutschland ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt, so zahlt die Pflegeversicherung nur den reinen Pflegesatz entsprechend der Pflegestufen, nicht aber häusliche Nebenleistungen, wie Einkauf, Reinigung der Wohnung oder auch Unterstützung bei einem Spaziergang. Viele Senioren können das Haus nicht mehr alleine verlassen und verfallen langsam aber sicher, steht ihnen niemand zur Seite. Wenn die zugestandene Mindestleistung der Krankenkassen nicht ausreicht, sehen sich die Angehörigen gezwungen, um den Bedarf des Seniors zu decken, entweder selbst weitere Handhabung zu übernehmen oder auf eine pflegerische Hilfe zurückzugreifen. Diese sind allerdings in Deutschland sehr teuer, sodass viele Familien, um die Kosten im Rahmen zu halten, sich Pflege aus Polen holen. Die Pflegekräfte leben dann in der Regel im Haushalt des Pflegebedürftigen, verrichten alle notwendigen Arbeiten und begleiten den Senior auch mal bei einem Ausflug, sodass der ältere Mensch seine Sozialkontakte aufrecht halten kann. Die Kosten für die Pflege Polen können in der Jahressteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gemäß §33 bis §35 EstG (Einkommensteuergesetz) geltende gemacht werden und senken die Lohn- und Einkommenssteuer entsprechend.



Um die Pflege Polen bei der Jahressteuererklärung anzusetzen, ist es ganz wichtig zu überprüfen, ob die Pflegekraft legal in Deutschland arbeitet. Nur wer eine Erlaubnis E101 besitzt, verfügt über eine offizielle Genehmigung, denn wenn auch innerhalb der EU (Europäische Union) Freizügigkeit herrscht, so bedeutet das noch langen nicht, dass auch jeder Arbeitnehmer ohne entsprechende Arbeitserlaubnis in einem der Mitgliedsstaat tätig werden darf, es gelten die jeweiligen Rechtsvorschriften des Landes über soziale Sicherheit. Nur wenn die Pflege aus Polen im Rahmen einer Entsendung oder nur kurzfristig in Deutschland tätig wird, benötigt sie die Erlaubnis E101 nicht.



Die Entsendung bedeutet nichts anderes, als dass eine Pflege Polen bei einem polnischen Unternehmen angestellt ist und für die Tätigkeit ins Gastland geschickt wird. Der Kunde erhält vom Unternehmen seine Rechnung über die Pflegeleistung und hat nichts mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu tun, also muss die Pflege aus Polen nicht selbst anmelden und sich nicht um die Abführung der Steuern und Sozialversicherung kümmern, dies geschieht durch das Unternehmen im Heimatland. Die erhaltenen Rechnungen kann er bedenkenlos bei seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Im Gegensatz zu einernormalenEntsendung, wie bei einem Industrieunternehmen oder bei Handwerkern, die gemäße Erlaubnis E101 nur zwölf Monate Arbeitsrecht haben, kann die Pflege aus Polen drei Jahre im Land bleiben. Regelt wird dies in §21 Beschäftigungsverordnung in Verbindung mit dem Elften Buch Sozialversicherungsbuch. Allerdings muss die Pflege Polen in Deutschland auch bei einer Entsendung einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik nachweisen, um einer Tätigkeit Geschrieben von Renate Günther

Sep 14
Wer die Möglichkeit hat, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, sieht sich mit vielen verschiedenen Angeboten konfrontiert, denn die Leistungen und Kosten variieren bei der PKV weitaus stärker als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Kein Wunder, wenn man da den Überblick verliert.



Warum aber fällt die Wahl so schwer? Bei der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen, nur beim Zusatzbeitrag gibt es große Unterschiede. Auch sind die Leistungen ähnlich. Abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung können die gesetzlichen Krankenversicherer zwar noch Zusatzleistungen anbieten, aber da die Beiträge immer aus dem Bruttoeinkommen berechnet werden, kann man gut Vergleiche ziehen.



Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung errechnen sich hingegen aus dem Alter, Beruf und Gesundheitszustand, daher kann man keine allgemeinen Aussagen darüber treffen, wie günstig oder teuer eine PKV ist. Hier werden die Kosten ganz individuell berechnet, so dass Versicherte für die gleiche Leistung mitunter sehr unterschiedliche Beitragssätze haben. 



Hinzu kommt, dass nicht jeder Versicherte den gleichen Anspruch an die Leistungen der privaten Krankenversicherung hat. Dem einen sind vielleicht Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt wichtig; ein anderer legt auf diese Leistungen keinen Wert, will aber sichergehen, dass er die Kosten von Zahnersatz und Sehhilfen vollständig erstattet bekommt.



Ein privater Krankenversicherungs -Vergleich lohnt sich also auf jeden Fall, denn als Laie hat man kaum einen Überblick, welche Tarife die größte Leistungsvielfalt bei möglichst geringen Kosten bieten. Ein unabhängiger Experte kann sie beraten, welche Versicherung zu ihren Ansprüchen und finanziellen Mitteln am besten passt."


Geschrieben von Renate Günther

Nov 1

Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, umso größer die Chancen einer Heilung. Das neue Verfahren zur Früherkennung heisst PET/CT. Mit dieser Kombination können detaillierte Einblicke im Körper sichtbar gemacht werden.


Dem Patienten werden leicht radioaktiv markierte Sustanzen gespritzt, die dann bei der Untersuchung auf dem Computer-Bildschirm Tumore und Metastasen sichtbar machen.


Die gleichzeitige Anwendung beider Diagnose-Verfahren, CT - Computertomographie und PET - Positronen - Emissions-Tomographie ermöglicht eine exaktere Lokalisierung evtl.Karzinome. Die Behandlung ist schmerzfrei und kann ambulant durchgeführt werden. Die Untersuchung kostet bis 1500 Euro und wird von den Kassen nur auf Antrag bezahlt.

Geschrieben von Renate Günther



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